- 28/01/2026
- Geschrieben von: Marta
- Kategorie: Fragen und Antworten
Sehr geehrter Dongo-Anwalt,
Ich frage mich, welche Strafen verhängt werden, wenn das Verfallsdatum von Lebensmitteln, die in Supermärkten verkauft werden, überschritten wird.
Vielen Dank, [unterschriebener Brief]
Man sollte bedenken, dass das Verfallsdatum bei der Kennzeichnung von Produkten, die aus mikrobiologischer Sicht schnell verderblich sind, zwingend anzugeben ist.Sie könnten daher nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen.(EU-Verordnung 1169/11, Artikel 24 Absatz 1). In der Praxis ist das Verfallsdatum für alle Produkte, die der Kühlkette unterliegen, obligatorisch.
Überschreitung des Ablaufdatums und Risikovermutung
Mit der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/11 wurde in Artikel 24 eine unwiderlegbare Rechtsvermutung eingeführt, wonach Produkte, die aus mikrobiologischer Sicht schnell verderben, gemäß Artikel 14 des Allgemeinen Lebensmittelgesetzes (EG-Verordnung Nr. 178/02) ab dem Tag nach dem Verbrauchsdatum als unsicher gelten.
Diese Regelung – die im klaren Widerspruch zum allgemeinen Prinzip der Risikoanalyse steht, auf dem das moderne europäische Lebensmittelrecht beruht – schränkt die Möglichkeiten zur Wiederverwendung von Lebensmitteln, deren Verfallsdatum bald abläuft, erheblich ein. Sie ist völlig unangemessen, gerade weil die Haltbarkeit oft konservativ und eher nach kommerziellen als nach lebensmittelsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten festgelegt wird.
Die Aufsichtsbehörde, die das Vorhandensein abgelaufener Lebensmittel in einem Lebensmittelbetrieb oder -vertrieb feststellt, ist in jedem Fall verpflichtet, eine Geldbuße zu verhängen, es sei denn, der Betreiber kann nachweisen, dass die Lebensmittel – die speziell aussortiert wurden – nicht für bestimmte Behandlungen und/oder andere (nicht lebensmittelbezogene) Verwendungszwecke bestimmt waren und dass dafür bestimmte Verfahren eingehalten wurden.
Ablaufdatum und Strafen
Das Gesetzesdekret 231/17 – mit dem die Verordnung (EU) Nr. 1169/11 in Italien umgesetzt und das Sanktionsregime festgelegt wurde – enthält in Artikel 12 folgende Bestimmung:
- 'Sofern es sich bei der Handlung nicht um eine Straftat handelt, unterliegt der Verkäufer oder die Person, die ein Lebensmittel aus irgendeinem Grund nach Ablauf des Verfallsdatums an den Endverbraucher verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, gemäß Artikel 24 und Anhang X der Verordnung einer administrativen Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro bis 40.000 Euro.'(Artikel 12).
Das Ausstellen abgelaufener Lebensmittel zum Verkauf unterliegt daher grundsätzlich der oben genannten erheblichen Verwaltungsstrafe. Dies berührt nicht die Anwendung des Strafrechts in den schwerwiegenderen Fällen, die unter Folgendes fallen:
- Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d des Gesetzes 283/1962, das den Besitz von Lebensmitteln zum Zwecke des Verkaufs unter Strafe stelltverschmutzt, von Parasiten befallen, in einem veränderten Zustand oder auf andere Weise schädlich'. Diese Situation kann bei Hygiene- oder Lagerungsmängeln auftreten, die kein konkretes Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen (z. B. Schimmel, Hefen, unspezifische nicht-pathogene Bakterienbelastung);
- Artikel 444 des Strafgesetzbuches (Handel mit gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln), der gemäß Artikel 452 des Strafgesetzbuches auch wegen Fahrlässigkeit strafbar ist, wenn eine Vermehrung von Krankheitserregern (z. B. Listerien, Salmonellen, E. coli) festgestellt wird.
Herzlichen Dank
Dario Dongo
Fotos Marjan Blan su Unsplash
Referenzen
- Gesetzesdekret Nr. 231 vom 15. Dezember 2017. Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel und die Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und der Richtlinie 2011/91/EU. (Letzte Aktualisierung: 13. Juli 2024) https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legislativo:2017-12-15;231
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Konsolidierter Text: 04.01.2025 http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1169/2025-04-01


