Name, die Käsekiste

Lieber Dario, guten Morgen,

Unsere Supermarktkette wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit angeklagt, da auf der abgepackten Verpackung das Wort „Käse“ nicht vor dem Wort „Nostrano di Crodo“ stand. Ich frage Sie daher, ob wir, nach derselben Logik, auch bei Produkten wie Parmigiano Reggiano, Grana Padano, Mozzarella, Mascarpone und Ricotta die Käseart angeben sollten.

Vielen Dank, [unterschriebener Brief]


Der Anwalt Dario Dongo, promovierter europäischer Lebensmittelrechtler, antwortet

Die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/11 gibt an, dass Name des Lebensmittels Sie steht an erster Stelle der obligatorischen Angaben auf Etiketten (Artikel 9.1.a). Die Kriterien für ihre Angabe sind zumindest auf den ersten Blick einfach:

'Der Name des Lebensmittels ist seine gesetzliche Bezeichnung. Andernfalls ist der Name des Lebensmittels sein gewöhnlicher Name; wo kein gebräuchlicher Name existiert oder nicht verwendet wird, wird ein beschreibender Name angegeben„(EU-Verordnung Nr. 1169/11, Artikel 17.1).

'Der Name des Lebensmittels wird nicht durch einen als geistiges Eigentum, Marke oder Fantasiename geschützten Namen ersetzt.„(EU-Verordnung Nr. 1169/11, Artikel 17.4).

Offizielle Bezeichnung für Käsesorten

Die Verordnung (EG) Nr. 1803/13 über die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) behält sich Anhang VII, Teil 3 vor, dassnur für Milchprodukte' eine Reihe von juristischen Bezeichnungen, darunter auch die für Käse. 

In Italien behält sich das noch immer geltende Königliche Gesetzesdekret Nr. 2033/1925 die Rechte daran vor, … Name von „Käse“ oder „Cacio“ zum „Erzeugnis aus Vollmilch oder teilentrahmter Milch oder aus Sahne nach Säure- oder Labgerinnung, auch unter Verwendung von Fermenten und Kochsalz“ (Artikel 32).

Schlussfolgerungen

Eine wörtliche Auslegung von Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1169/11 bedeutet, dass – bei Vorliegen einer rechtlichen Käsebezeichnung – dieser Wortlaut auf den Etiketten der so qualifizierten Lebensmittel enthalten sein muss. Das heißt, in den genannten Fällen für Nostrano di Crodo, Parmigiano Reggiano, dann Grana Padanosind Mozzarella und das MascarponeNicht einmal für die Hüttenkäse, das nicht als Käse gilt, da es aus Molke und durch thermische Gerinnung und nicht durch Säure oder Lab hergestellt wird.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung des Lebensmittels auf dem Etikett im selben Sichtfeld wie die Mengenangabe angebracht werden muss (EU-Verordnung Nr. 1169/11, Artikel 13.5).

Administrative Sanktionen

Es ist erwähnenswert, dass das Gesetz Nr. 75/2026 das Gesetzesdekret 231/2017 durch die Einführung drakonischer administrativer Geldstrafen reformiert hat – bis zu 3 % des Gesamtumsatzes des Betreibers im Geschäftsjahr vor dem Datum der Feststellung des Verstoßes, bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 Euro, es sei denn, die Handlung stellt eine Straftat dar – für Verstöße gegen die betreffenden Bestimmungen.

Herzlichen Dank 

Dario

Kreditdeckung Bertolino

Referenzen

– Gesetzesdekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001. Regelung der administrativen Haftung von juristischen Personen, Unternehmen und Vereinigungen, einschließlich solcher ohne Rechtspersönlichkeit, gemäß Artikel 11 des Gesetzes Nr. 300 vom 29. September 2000. Normattiva (zuletzt aktualisiert am 9. Januar 2026). https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legislativo:2001-06-08;23

– Gesetz Nr. 75 vom 21. April 2026 zur Einführung von Sanktionsbestimmungen zum Schutz italienischer Lebensmittel. Amtsblatt Nr. 110 vom 14. Mai 2026 https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2026/05/14/26G00089/SG

– Königliches Gesetzesdekret Nr. 2033 vom 15. Oktober 1925, umgewandelt durch Gesetz Nr. 562 vom 18. März 1926. Bekämpfung von Betrug bei der Herstellung und dem Handel mit landwirtschaftlichen Stoffen und Erzeugnissen. Gesetzgebung (zuletzt aktualisiert am 19. Februar 2011).

– Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Konsolidierte Fassung: 04.01.2025 http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1169/2025-04-01

– Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Schaffung einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates. Konsolidierter Text: 18.03.2026. http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1308/2026-03-18



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