E-Commerce von Nahrungsergänzungsmitteln: „Gesundheitsbezogene Angaben“ und „pflanzliche Inhaltsstoffe“

Sehr geehrter Dongo Anwalt,

Unsere Branche hat unter der Aussetzung des Verkaufs eines Nahrungsergänzungsmittels durch Amazon gelitten, das regelmäßig dem Gesundheitsministerium gemeldet wurde, weil die gesundheitsbezogenen Angaben zu den darin enthaltenen pflanzlichen Inhaltsstoffen (Safran, Griffonia) noch nicht auf europäischer Ebene zugelassen wurden.

Vielen Dank für Ihre Meinung zu diesem Thema.

[unterschriebener Brief]


Nahrungsergänzungsmittel: Italienische Gesetzgebung und die Nichtanwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 1924/06

Il Gesetzesdekret Nr. 21 vom 2004. Mai 169 (2) – Durchführungsrichtlinie 2002/46/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (3) – zeichnet sich durch die Vorschrift derVerpflichtung auf dem Etikett anzugeben:

  • 'die dem Produkt aufgrund seiner Inhaltsstoffe zugeschriebene ernährungsphysiologische Wirkung, die geeignet ist, die Verbraucherentscheidungen richtig zu lenken.' (Artikel 6.4.f).

Die obligatorische Natur dieser Angaben schließt die Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 1924/06 über ernährungsbezogene und gesundheitsbezogene AngabenDer Anwendungsbereich beschränkt sich in der Tat genau auf freiwillige Nährwert- und Gesundheitsangaben. Artikel 2.2.1 der NHCR definiert dies folgendermaßen:

  • '„Hinweis“: jegliche Mitteilung oder Darstellung nicht benötigt gemäß Gemeinschafts- oder nationalem Recht, einschließlich bildlicher, grafischer oder symbolischer Darstellungen jeglicher Art, die aussagen, nahelegen oder andeuten, dass ein Lebensmittel bestimmte Eigenschaften aufweist. (4)

„Gesundheitsbezogene Angaben“ in Bezug auf „Pflanzliche Arzneimittel“, Übergangsregelung

Unbeschadet der Tatsache, dass die Verordnung (EG) Nr. 1924/06 nicht auf die in Italien hergestellten und vermarkteten obligatorischen Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln anwendbar ist, sei daran erinnert, dass die „Gesundheitsanspruch' in Bezug auf pflanzliche Substanzen und Zubereitungen (sogenannte 'botanicals') unterliegen weiterhin einem Übergangsregelung, nachdem die Europäische Kommission am 27. Juli 2010 die Aussetzung ihrer wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA angeordnet hatte.

La Gerichtshof Der Europäische Gerichtshof (EuGH) – die einzige Instanz, die zusammen mit dem Gesetzgeber die Befugnis hat, das EU-Recht amtlich auszulegen, das für alle europäischen Institutionen und Verwaltungen sowie die der Mitgliedstaaten verbindlich ist – hat sich bereits zweimal zu dieser speziellen Frage geäußert und klargestellt:

  • Gesundheitsbezogene Angaben zu pflanzlichen Produkten, die der Übergangsregelung unterliegen, können rechtmäßig angebracht werden.unter der Verantwortung der Wirtschaftsakteure im Lebensmittelsektor„, vorausgesetzt, sie entsprechen der Verordnung selbst und allen anwendbaren nationalen Bestimmungen (5,6).“

In diesem Fall Hinweise in Bezug auf Safran (Crocus Sativus) und Griffonia (Griffonia simplicifolia) gehören zu denen, die derzeit 'in der WarteschleifeDie entsprechenden Indikationen sind in der Liste der Europäischen Kommission unter den folgenden EFSA-Identifikationscodes aufgeführt:

  • ID 2038 – Crocus Sativus L.: psychische Gesundheit – fördert gute Laune / verbessert die Stimmung;
  • ID 2446 – Griffonia simplicifolia (Griffonia): Verbesserung der Funktion des Nervensystems
    der Aktivität des Geistes/Gehirns.

Schlussfolgerungen

Vor diesem Hintergrund kann das betreffende Nahrungsergänzungsmittel sowohl auf dem italienischen Markt als auch im Binnenmarkt rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, vorausgesetzt, dass sein Etikett in die Amtssprachen der Bestimmungsländer übersetzt wird und gegebenenfalls die jeweiligen Gesundheitsbehörden benachrichtigt werden, sofern dies nach den nationalen Durchführungsbestimmungen der Richtlinie erforderlich ist.
2002/46/EG.

Unser Team von GEFAHR (Anforderungen an Lebensmittel und Landwirtschaft) steht Betreibern zur Verfügung, die Unterstützung bei der Aktivierung der Verfahren benötigen, die darauf abzielen, die Aufrechterhaltung ihrer Produkte auf E-Commerce-Plattformen in Übereinstimmung mit den in den verschiedenen nationalen Märkten geltenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten.

Herzlichen Dank

Dario Dongo

Photo by Diamantenrehabilitation Thailand

Hinweis

(1) Gesundheitsministerium. Nationales Register für Nahrungsergänzungsmittel – Aktualisiert am 1. März
2026. Siehe Seite 945.
https://www.salute.gov.it/new/sites/default/files/INTEGRATORI_NOTIFICATI_ORD_AZ_8.pdf

(2) Gesetzesdekret Nr. 169 vom 21. Mai 2004. Umsetzung der Richtlinie 2002/46/EG betreffend
Nahrungsergänzungsmittel. Gesetzgebung (zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2007).
https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legislativo:2004-05-21;1693

(3) Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 über die
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel. Text
konsolidiert: 26.11.2025 http://data.europa.eu/eli/dir/2002/46/2025-11-26

(4) Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006
über Nährwert- und Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln. Zusammengefasster Text:
13/12/2014 http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1924/2014-12-13

(5) Dongo, D. (13. Oktober 2020). Gesundheitsbezogene Angaben zu pflanzlichen Arzneimitteln – der Gerichtshof stellt klar. FT (Lebensmittelzeiten). https://www.foodtimes.eu/it/consumatori-e-salute/health-claims-sui-botanicals-la-corte-di-giustizia-fa-chiarezza/

(6) Dongo, D. (1. Mai 2025). Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu pflanzlichen Arzneimitteln unterstreicht die Dringlichkeit einer Reform des NHCR. FT (Lebensmittelzeiten). https://www.foodtimes.eu/it/consumatori-e-salute/corte-ue-botanicals-riforma-nhcr/

(7) Europäische Kommission. (2013). Ansprüche nach Artikel 13.1, für die die Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die
Die Prüfung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten ist noch nicht abgeschlossen.
.
https://ec.europa.eu/food/food-feed-portal/backend/claims/files/claims_pending.pdf

(8) Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). (Juni 2021). Zurückgestellte Fragen – Angaben zu pflanzlichen Inhaltsstoffen [Datensatz]. https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/2021-06/questions-on-hold-botanical-claims.xlsx



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