- 19/12/2023
- Geschrieben von: Dario Dongo
- Kategorie: Fragen und Antworten

Liebe Dario,
Ich präsentiere Ihnen den Fall eines Produkts, das auf Proteinen (Eiweiß, Eigelb, Milchproteine), Sonnenblumenöl mit hohem Ölsäuregehalt, Ballaststoffen und Süßungsmitteln basiert und unter einer Marke vermarktet wird, die das Wort „Panettone“ enthält, und glutenfrei ist. Darüber hinaus ist das Lebensmittel aufgrund des Verzichts auf Zucker und Kohlenhydrate auch für den Verzehr durch Diabetiker geeignet und frei von Laktose und Hefe.
Vielen Dank, Francesco
Der Anwalt Dario Dongo, PhD im europäischen Lebensmittelrecht, antwortet
Lieber Francesco,
Der vorliegende Fall weist mehrere Aspekte auf, die einer weiteren Untersuchung wert sind.
1) Marken und Kennzeichnung
Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/11 erweiterte den Anwendungsbereich der bisherigen Rechtsvorschriften Lebensmittelkennzeichnungsrichtlinie 2000/13/EG für alle Bereiche der kommerziellen Kommunikation im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Auch spezifizierend, wie bereits in Nährwert- und Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/06, dass die Verordnung auch für eingetragene Marken und Handelsnamen gilt.
'Beschriftung' bedeutet alle Wörter, Einzelheiten, Warenzeichen, Markenname, Bildmaterial oder Symbol, das sich auf ein Lebensmittel bezieht und auf Verpackungen, Dokumenten, Hinweisen, Etiketten, Ringen oder Kragen angebracht wird, die das Lebensmittel begleiten oder sich darauf beziehen' (Verordnung EU 1169/11, Artikel 2.2.j).
2) Panettone
Der Ministerialerlass vom 2. Juli 2005, aktualisiert am 19. Juni 2017 – mit „Disziplin der Herstellung und des Verkaufs bestimmter gebackener Süßwaren“ – führte, wie wir gesehen haben, eine Reihe gesetzlicher Bezeichnungen für einige Lebensmittel der italienischen Süßwarentradition ein. (1)
Die Verwendung von Namen „Panettone“, „Pandoro“, „Colomba“, „Amaretti, „Savoiardi“ sind daher an die Einhaltung aktueller Spezifikationen gebunden, die obligatorische und optionale Zutaten, Herstellungsverfahren und Eigenschaften der Endprodukte berücksichtigen.
3) Glutenfreier Panettone
Eine Ausnahme wurde daraufhin eingeführt, um die Verwendung der oben genannten Namen auch für Süßwaren in den oben genannten Kategorien zu ermöglichen.speziell formuliert für Menschen mit Glutenunverträglichkeit', in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung. (EU) 828/14 (DM 19.6.17, Artikel 8-bis).
Die Bedingung Diese Ausnahme umfasst jedoch nur die ausschließliche Verwendung von ‘technologisch notwendige Zutaten' um diese zu ersetzen 'Gluten-Mitwirkende'. Obwohl dieser Schritt nicht ganz klar ist, ist es verständlich, dass der Ersatz anderer als glutenhaltiger Zutaten nicht zulässig ist.
4) 'Lebensmittel für bestimmte Gruppen' und häufig verwendete Lebensmittel
Das betreffende Essen scheint speziell für Zöliakiepatienten formuliert zu sein, mit der weiteren Besonderheit, dass es auch von gefährdeten Bevölkerungsgruppen konsumiert werden kann, in denen Glutenunverträglichkeit mit Laktoseintoleranz und anderen Pathologien (z. B. Diabetes, Hefeallergien) zusammenfällt. Sowie von denen, die sich ketogen ernähren. (3)
Lebensmittel dieser Art kann registriert werden als 'Essen für bestimmte Gruppen', bei Eintritt der in der Verordnung (EU) 609/13 festgelegten Voraussetzungen, auch im Hinblick auf ihre Erstattbarkeit gegenüber den Anspruchsberechtigten. Das heißt, sie sollen als häufig verwendete Lebensmittel vermarktet werden, wobei sowohl auf Lebensmittelzusatzstoffe als auch auf zulässige Angaben zu „Nährwert und Gesundheit“ zu achten ist.
5) Vorläufige Schlussfolgerungen
Die Verwendung einer Marke die das Wort „Panettone“ auf einem Produkt enthält, das im Hinblick auf die in den genannten Verordnungen festgelegten Bedingungen unterschiedliche Zutaten und in unterschiedlichen Anteilen enthält – über den alleinigen Ersatz von Mehl durch entglutiniertes Mehl hinaus –, scheint im Allgemeinen nicht mit dem vereinbar zu sein Ziel ist es, diese Bezeichnung für Panettone zu reservieren, der in Übereinstimmung mit der italienischen Süßwarentradition hergestellt wird, wie in den Ministerialdekreten 2.7.05 und 19.6.17 kodifiziert.
Herzlichen Dank
Dario
Note
(1) Panettone mit nativem Olivenöl extra? Der Anwalt Dario Dongo antwortet. TUN (Anforderungen an Lebensmittel und Landwirtschaft). 10.12.22
(2) Dario Dongo. Glutenfreie Lebensmittel und die Marke Spiga Barrata. GESCHENK (Großartiger italienischer Lebensmittelhandel). 28.4.22
(3) Adele Fantoni. Keto-Diät und sehr kohlenhydratarme Diät, das ABC. GESCHENK (Großartiger italienischer Lebensmittelhandel). 12.8.22