- 16/07/2024
- Geschrieben von: Marta
- Kategorie: Fragen und Antworten
Liebe Dario,
Ich präsentiere Ihnen den Fall eines Bieres, bei dem auf der Vorderseite des Etiketts das Wort „glutenfrei“ steht, auf der Rückseite jedoch – in der Zutatenliste fett hervorgehoben – auf das Vorhandensein von Gerstenmalz hingewiesen wird. Wie lässt sich dieses Phänomen erklären?
Vielen Dank Umberto
Der Anwalt Dario Dongo, promovierter europäischer Lebensmittelrechtler, antwortet
Lieber Umberto,
Die Wörter „glutenfrei“ oder „glutenfrei“ entsprechen, wie wir gesehen haben, anderen Bedürfnissen als die obligatorischen Informationen über das Vorhandensein von Allergenen und deren Derivaten. (1)
1) „Glutenfrei“ mit Allergenen
Freiwillige Angabe 'Gluten-frei'o'glutenfreie' weist darauf hin, dass das Lebensmittel von Verbrauchern mit Glutenunverträglichkeit, einschließlich Zöliakiepatienten, verzehrt werden kann, solange der Glutengehalt weniger als 20 ppm (20 mg/kg) beträgt. In Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen der oben genannten Bedingungen, wie in der Verordnung (EU) Nr. 828/14 festgelegt. (2)
Obligatorisches Zitat Die Angabe eines oder mehrerer Allergene – und deren ebenso notwendiger grafischer Nachweis gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/11 – dient genau dem Zweck, allergische Verbraucher darüber zu informieren, dass das Produkt solche Proteine enthält oder enthalten könnte, die bei ihnen eine allergische Reaktion auslösen könnten, d.h. eine Immunreaktion.
2) Lebensmittel, die speziell für Zöliakiekranke entwickelt wurden
Essen und Trinken ausdrücklich hergestellt, zubereitet und/oder verarbeitetum zu:
a) den Glutengehalt einer oder mehrerer glutenhaltiger Zutaten reduzieren; oder
b) Ersetzen Sie glutenhaltige Zutaten durch andere Zutaten, die von Natur aus glutenfrei sind
sind in der Verordnung (EU) 828/14 geregelt und können auf freiwilliger Basis die Worte „speziell für Menschen mit Glutenunverträglichkeit“ oder „speziell für Zöliakiekranke“ enthalten. (3)
3) „glutenfreies“ Bier mit Gerstenmalz
Glutenfreies Bier Das untersuchte Produkt enthält zwangsläufig ein Malz aus entgluteinierter Gerste. Daher kann es auch von Menschen mit chronischer Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) bedenkenlos verzehrt werden, nicht jedoch von Menschen, die gegen Gerste allergisch sind.
Die Behandlung – in diesem Fall die Entgluteinisierung von Gerste – ist leider weder in der Verordnung (EU) 1169/11 noch in der Verordnung (EU) 828/14 zu den obligatorischen Angaben auf dem Etikett gehören. Allerdings scheint die Positionierung am Rand des Etiketts, wie auf den bereitgestellten Bildern zu sehen ist, aus folgenden Gründen nicht konform zu sein.
4) Vorläufige Schlussfolgerungen
Die allgemeinen Kriterien der Informationstreue an den Verbraucher, präzise exponiert in Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/11 verlangen, dass obligatorische Informationen den Verbraucher nicht über die Art und Zusammensetzung des Produkts irreführen dürfen. (4)
Der verantwortliche Betreiber Wer freiwillig den Begriff „Entgluteinisierung“ in irgendeinem Teil des Lebensmitteletiketts oder in der Werbung einfügt, sollte diese Information daher genau auf die einzelne entgluteinierte Zutat in der Zutatenliste beziehen.
Herzlichen Dank
Dario
Note
(1) 'Glutenfrei … kann es Weizen enthalten? Der Anwalt Dario Dongo antwortet. TUN (Anforderungen an Lebensmittel und Landwirtschaft). 25.11.23
(2) Dario Dongo. Werben Sie mit „glutenfrei“, ähnliche Begriffe sind nicht zulässig. GESCHENK (Großartiger italienischer Lebensmittelhandel). 29.1.21
(3) Verordnung (EU) 828/14 über die Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Verbraucher über das Fehlen oder verringerte Vorhandensein von Gluten in Lebensmitteln. Artikel 3 https://tinyurl.com/dsyf2xuc
(4) Verordnung (EU) 1169/11, Artikel 36 und 7.1.a