Fertiggerichte selbst verpackt? Der Anwalt Dario Dongo antwortet

Liebe Dario,

Ein metallverarbeitender Betrieb kauft für die Verpflegung seiner Mitarbeiter abgepackte Fertiggerichte zu Lasten der Lohnabrechnung. Die Lebensmittel werden jeden Morgen vom Lieferanten entgegengenommen und für die minimal erforderliche Zeit im Kühlschrank aufbewahrt. Die Mitarbeiter sammeln in der Mittagspause Fertiggerichte ein und können diese mithilfe eines ihnen zur Verfügung stehenden kleinen Ofens frei und selbstständig erhitzen. Ist es für das Unternehmen erforderlich, diese Vorgänge bei den zuständigen Gesundheitsbehörden anzumelden?

Schreiben unterzeichnet


Der Anwalt Dario Dongo, promovierter europäischer Lebensmittelrechtler, antwortet 

Allgemeines Lebensmittelrecht (Verordnung EG Nr. 178/02), Hygienepaket (Verordnung EG Nr. 852, 853/04 usw.) definieren sehr klar die integrierte Verantwortung aller an der Lebens- und Futtermittelversorgungskette beteiligten Akteure.

1) Hygienepaket. Allgemeine Kriterien

Hygiene 1 Die Verordnung (EG) Nr. 852/04 legt die allgemeinen Kriterien sowie die allgemeinen und spezifischen Anforderungen für Unternehmer in der Lebensmittelversorgungskette fest (1,2). Es lohnt sich, sich auf folgende Grundsätze zu konzentrieren:

  • 'Es ist notwendig, die Lebensmittelsicherheit in der gesamten Lebensmittelkette, beginnend bei der Primärproduktion, zu gewährleisten. 
  • „Es ist wichtig, die Kühlkette für Lebensmittel einzuhalten, die bei Raumtemperatur nicht sicher gelagert werden können.“
  • „Die allgemeine Anwendung von Verfahren, die auf den Grundsätzen des HACCP-Systems basieren, sollte zusammen mit der Anwendung korrekter Hygienepraktiken die Verantwortung der Lebensmittelunternehmer erhöhen.“'
  • 'Handbücher für bewährte Verfahren sind ein wertvolles Hilfsmittel, um Betreibern des Lebensmittelsektors bei der Einhaltung von Hygienestandards auf allen Ebenen der Lebensmittelkette und bei der Anwendung der Grundsätze des HACCP-Systems zu helfen' (Art. 1.1, Absatz b, c, d, e).

2) Allgemeine Pflichten

'Betreiber des Lebensmittelsektors stellen sicher, dass alle Phasen der Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -verteilung unter ihrer Kontrolle die einschlägigen Hygieneanforderungen dieser Verordnung erfüllen' (Verordnung EG 852/04, Artikel 3. Allgemeine Verpflichtungen).

Insbesondere Lebensmittelunternehmer, die im Anschluss an die landwirtschaftliche Primärproduktion jegliche Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln durchführen, beachten die allgemeinen Hygieneanforderungen gemäß Anhang II. Sowie diejenigen, die speziell für die Hygiene-2-Verordnung (EG) Nr. 853/04 gelten, für die Herstellung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Die allgemeinen Pflichten sind wie folgt zusammengefasst.

Wo nötig, LebensmittelunternehmerErgreifen Sie die folgenden spezifischen Hygienemaßnahmen:

a) Einhaltung mikrobiologischer Kriterien in Bezug auf Lebensmittelprodukte;

b) die zur Erreichung der Ziele dieser Verordnung erforderlichen Verfahren; (3)

c) Einhaltung der Anforderungen an die Lebensmitteltemperaturkontrolle;

d) Aufrechterhaltung der Kühlkette;

e) Probenahme und Analyse'.

3) Registrierung der Betreiber

'Jeder Betreiber Die Behörde des Lebensmittelsektors meldet der jeweils zuständigen Behörde nach den von ihr vorgeschriebenen Methoden jeden ihrer Kontrolle unterstehenden Betrieb, der eine der Phasen der Produktion, Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln durchführt, zum Zweck der Registrierung des oben genannten Betriebs .

Betreiber Die Behörde des Lebensmittelsektors stellt außerdem sicher, dass die zuständige Behörde stets über aktuelle Informationen über die Betriebe verfügt, indem sie ihr unter anderem jede wesentliche Änderung der Tätigkeit sowie jede Schließung bestehender Betriebe mitteilt' (Verordnung EG 852/04, Artikel 6. Amtliche Kontrollen, Registrierung und Anerkennung).

4) Lagerung und Vertrieb von Fertiggerichten im Unternehmen

Jeder Betreiber Das Unternehmen, das irgendeine Phase der Produktion, Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln – mit oder ohne Gewinn – durchführt, ist daher verpflichtet, den Betrieb, in dem diese Tätigkeiten stattfinden, der für die amtlichen Kontrollen zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden. Bitte beachten Sie, dass der Anwendungsbereich der Hygiene 1-Verordnung nur die ausschließtZubereitung, Handhabung und Haushaltskonservierung von Lebensmitteln, die für den privaten Haushaltsverbrauch bestimmt sind' (Verordnung EG 852/04, Artikel 1.2.b). (4)

Die Bereitstellung von Fertiggerichten Die Abgabe von vorverpackten Kühlprodukten an seine Mitarbeiter stellt daher eine insbesondere entgeltliche Vertriebstätigkeit dar und ist meldepflichtig. Das Unternehmen muss außerdem die in der Verordnung (EG) 852/04 festgelegten Hygieneanforderungen einhalten (Hygiene und Wartung der Lagerausrüstung, Gewährleistung der Kontinuität der Kühlkette, Bekämpfung von Schädlingen, Management zur Vermeidung von Kontaminationsrisiken für die Lebensmittel, usw. Siehe Anmerkung 5). Zusätzlich zu den Pflichten der Verordnung (EG) Nr. 178/02, insbesondere im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit (Artikel 18).

Für weitere Informationen, das Ebook wird aufgerufen 'Lebensmittelsicherheit, verbindliche Regeln und freiwillige Standards'.

Herzlichen Dank

Dario

Note

(1) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene. Konsolidierter Text am 24.3.21 https://tinyurl.com/2m6x99f3 

(2) Dario Dongo. EU-Verordnung 2021/382. Allergenmanagement, Sicherheitskultur, Umverteilung von Lebensmitteln. GESCHENK (Großer italienischer Lebensmittelhandel). 9.3.21

zurück Lebensmittelsicherheit, Verantwortung des ABC-Betreibers. GESCHENK (Großer italienischer Lebensmittelhandel). 6.4.18

(4) Wurstwaren zum Selbermachen? Dr. antwortet. Fabrizio De Stefani. FARE (Ernährungs- und Landwirtschaftsanforderungen). 27.10.23

(5) Dario Dongo, Sarah Lanzilli, Claudio Biglia. Lebensmittelsicherheitsmanagement im Einzelhandel, CE-Richtlinien. GESCHENK (Großer italienischer Lebensmittelhandel). 27.6.20



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