- 04/04/2026
- Geschrieben von: Marta
- Kategorie: Fragen und Antworten
Sehr geehrter Dongo-Anwalt,
Ich beziehe mich auf Ihren vorherigen Artikel über den Online-Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln und möchte Sie auf ein Produkt von GEN – German Elite Nutrition aufmerksam machen, das auf Amazon angeboten wird und Arginin und Citrullin enthält. Das Produkt wird auf der E-Commerce-Plattform mehrsprachig präsentiert, die Verpackung selbst ist jedoch nur deutschsprachig. Reicht es aus, dass die Informationen auf der Website angezeigt werden?
Vielen Dank, [unterschriebener Brief]
Die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln ist leider ein exemplarisches Beispiel für mangelnde Harmonisierung der Vorschriften auf europäischer Ebene. Nahrungsergänzungsmittel fallen nämlich unter die Definition von Lebensmitteln – gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/02. Allgemeines LebensmittelrechtArtikel 2 – deren konkrete Regelung jedoch weiterhin einer Richtlinie obliegt, der Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel 2002/46/EG, die viel Raum für gleichzeitige nationale Gesetzgebung lässt.
Nahrungsergänzungsmittel: Meldung von Etiketten an die zuständigen Behörden
La Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel sieht vor, dass „Um eine effektive Kontrolle von Nahrungsergänzungsmitteln zu erleichtern, können die Mitgliedstaaten verlangen, dass der Hersteller oder die für das Inverkehrbringen des Produkts in ihrem Hoheitsgebiet verantwortliche Person die zuständige Behörde über ein solches Inverkehrbringen informiert, indem sie ein Muster des Produktetiketts selbst übermitteln.'(Artikel 10).
L 'Italien – wie viele andere Mitgliedstaaten – hat tatsächlich Folgendes vorgeschrieben Vorabbenachrichtigung über Etiketten aller Nahrungsergänzungsmittel, die für das Inverkehrbringen im Inland bestimmt sind, gemäß Artikel 10 des Gesetzesdekrets Nr. 169/04, das die Richtlinie über NahrungsergänzungsmittelZu diesem Zweck hat das Gesundheitsministerium ab Juli 2018 ein elektronisches Meldesystem eingeführt. Nationales Register für Nahrungsergänzungsmittel, seit Anfang 2021 (Italienisches Gesundheitsministerium, Anm. d. Red.).
Das betreffende Nahrungsergänzungsmittel – ARGININ + CITRULLIN – ist tatsächlich im nationalen Register eingetragen und scheint unter der Nummer 136597 von VITAMINVERSAND24 GMBH DE registriert worden zu sein. Dieses Unternehmen wird wiederum in der Produktbeschreibung auf der Amazon-Website als Vertriebspartner genannt.
Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln unterliegt den allgemeinen Kriterien und Anforderungen, die in der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/11 sowie die darin festgelegten spezifischen Anforderungen Richtlinie über NahrungsergänzungsmittelZusätzlich zu den obligatorischen allgemeinen Angaben schreibt die Richtlinie 2002/46/EG vor, dass folgende Informationen auf den Etiketten von Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein müssen:
- 'die Bezeichnung der Kategorien von Nährstoffen oder anderen Stoffen, die das Produkt charakterisieren, oder eine Angabe zur Art dieser Stoffe;
- die empfohlene Tagesdosis des Produkts;
- ein Warnhinweis, die empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten;
- der Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung sein sollten;
- der Hinweis, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufbewahrt werden müssen'(Artikel 9.3).
Diese Information ist auch auf Italienisch in den mehrsprachigen Informationen auf der Amazon-Website enthalten.
Anforderungen an Lebensmittelkennzeichnung und Sprache
Il Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/11 verlangt Folgendes:
- 'le Benötigte Information auf Lebensmitteln erscheinen in eine leicht verständliche Sprache durch die Verbraucher in den Mitgliedstaaten, in denen das Lebensmittel vermarktet wird.
- Auf ihrem Territorium, die Mitgliedstaaten in dem ein Lebensmittel vermarktet wird sie können auferlegen dass solche Angaben gemacht werden eine oder mehrere Amtssprachen der Union.
In Italien Das Gesetzesdekret 231/2017 – das die Verordnung (EU) Nr. 1169/11 in den für die gleichzeitige Gesetzgebung vorgesehenen Teilen integriert und ihren Rechtsrahmen festlegt – begründet die Pflicht zur Meldung auf dem Etikett. Pflichtangaben auf Italienisch (Artikel 19.10, 23.3). Dieser Grundsatz gilt bereits aufgrund der folgenden Bestimmungen für die Mehrheit der für Endverbraucher bestimmten Produkte: Verbrauchercode (Gesetzesdekret 206/2005 und nachfolgende Änderungen, Artikel 9).
Schlussfolgerungen
Das betreffende Produkt scheint rechtmäßig auf dem italienischen Markt in Verkehr gebracht worden zu sein. Die Lieferung einer Packung des Nahrungsergänzungsmittels mit ausschließlich deutschsprachigem Etikett, die zwar möglicherweise auf einen logistischen Fehler zurückzuführen ist, entspricht jedoch nicht den geltenden Gesetzen.
Aus einer breiteren Perspektive hoffen wir auf eine Reform der europäischen Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel, die darauf abzielt, den freien Warenverkehr zu gewährleisten, der angesichts des Aufwands und der Kosten für die in den meisten Mitgliedstaaten erforderliche vorherige Anmeldung von Etiketten derzeit schlichtweg unrealistisch ist.
Die sprachlichen Anforderungen an die Kennzeichnung sollten ebenfalls vereinfacht werden, indem lediglich die obligatorischen Informationen in der am weitesten verbreiteten Sprache, Englisch, auf dem physischen Etikett und die Informationen in anderen Sprachen auf dem elektronischen Etikett angegeben werden.
Herzlichen Dank
Dario Dongo
Bibliographie
- Gesetzesdekret vom 21. Mai 2004, Nr. 169. Umsetzung der Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel. Regulierung (Letzte Aktualisierung: 06.07.2007). https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legislativo:2004-05-21;169
- Gesetzesdekret Nr. 231 vom 15. Dezember 2017. Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Bereitstellung von Lebensmittelinformationen für Verbraucher und die Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an die Bestimmungen derselben Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und der Richtlinie 2011/91/EU, gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 170 vom 12. August 2016 „Europäisches Delegationsgesetz 2015. Gesetzgebung“. https://www.normattiva.it/esporta/attoCompleto?atto.dataPubblicazioneGazzetta=2018-02-08&atto.codiceRedazionale=18G00023
- Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005. Verbraucherschutzgesetz, gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 229 vom 29. Juli 2003. Normattiva (Letzte Aktualisierung: 03.12.2025) https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legislativo:2005-09-06;206)
- Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel. Konsolidierte Fassung: 26.11.2025 http://data.europa.eu/eli/dir/2002/46/2025-11-26
- Dongo, D. (5. Januar 2026). Nahrungsergänzungsmittel: Italienische Marktführerschaft und Markttrends. GESCHENK (Großer italienischer Lebensmittelhandel). https://www.greatitalianfoodtrade.it/integratori-alimentari/integratori-alimentari-mercato/
- Italienisches Gesundheitsministerium (o. J.). Register der Nahrungsergänzungsmittel. https://www.salute.gov.it/new/it/tema/alimenti-fini-medici-speciali-ed-integratori/registro-degli-integratori-alimentari/
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren in Fragen der Lebensmittelsicherheit. Konsolidierter Text: 01.01.2026 http://data.europa.eu/eli/reg/2002/178/2026-01-01
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission. Konsolidierter Text: 01 http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1169/2025-04-01


