Proteinriegel für Sportler, Regeln und Verantwortlichkeiten. Der Anwalt antwortet Dario Dongo

Liebe Dario,

Ich habe Ihren Artikel auf Great Italian Food Trade über die Unleserlichkeit der Pflichtangaben auf einigen Proteinriegeln für Sportler gelesen. Ich schicke ein weiteres, beigefügte Fotos, mit der Bitte um Kommentare.

Danke

Claudio


 

Liebe Claudia,
Nach Ihrem Bericht haben wir die Labels von verschiedenen live im Internet abgerufen Warum Sport Proteinriegel für Sportler in Italien vermarktet. Leichter zu lesen, aber genauso verboten.

Verordnung (EU) 1169/11 Obwohl Italien nach wie vor das einzige Land ohne spezifisches Sanktionsregime ist, gilt die Verordnung weiterhin in der gesamten EU. Verbraucherinformationen zu Lebensmitteln müssen daher den entsprechenden Anforderungen entsprechen, sobald diese auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden.

Das betreffende Etikett verdient die sofortige Rücknahme und Beschlagnahme jedes so verpackten Artikels durch die zuständigen Gesundheitsbehörden. Dort Wortlaut 'hergestellt in einer Einrichtung, in der andere Allergene vorhanden sind' es ist in der Tat ein Sinnbild für das Absolute Ungeeignetheit des Selbstkontrollsystems. Abgesehen davon, dass die Gefahr von Lebensmitteln für eine unbestimmte Vielzahl von Verbrauchern aufgezeigt wird. (1)

Unerträgliche Laster kommen hinzu bei der Angabe allergieauslösender Zutaten (z. B. „Eiklar“, ohne Angabe von „Ei“, wiederholt). Die fehlende Angabe der Zusammensetzung zusammengesetzter Zutaten (z. B. Haselnusspaste). Und einige Rätsel, wie zum Beispiel, warum Glukosesirup und Maltitsirup als Allergene hervorgehoben werden.

Noch ein Verstoß der geltenden Vorschriften, die vom Strafrichter geprüft werden können, bezieht sich auf den Wortlaut „mit Gianduia-Schokolade überzogen'. (2) Die wesentlichen Elemente scheinen zu fehlen, wie in dem spezifischen Bereich der Zutatenliste angegeben. (3)

Sie werden dann notiert mehrere Verstöße gegen die gemeinsamen Vorschriften:

- in der Zutatenliste, wo das Vorhandensein von nicht identifizierten „pflanzlichen Ölen“ angegeben wird. Sowie Zutaten, deren Bezeichnung fehlt, wie sie mit eingetragenen Warenzeichen gekennzeichnet sind, die für den Durchschnittsverbraucher keine Bedeutung haben, (4)

- in der Nährwertdeklaration, gebaut gem ein veraltetes Schema, das nicht mit dem von reg. EU 1169/11.

Es bleibt zu fragen wer als Betreiber für die vorgenannten Verstöße verantwortlich ist. In Ermangelung von Informationen zur Identität des Herstellers und zum Standort der Anlage sollte man sich anscheinend an den Händler wenden, um die notwendigen Klärungen zu erhalten.

Dario Dongo

Hinweis

(1) Auch bedeutsam, in seiner gefährlichen Ungewissheit, der Warnhinweis „nicht verzehren bei Lebensmittelallergien und/oder Unverträglichkeiten'. Welche Allergien und/oder Unverträglichkeiten?
(2)
Die Verwendung der Verkehrsbezeichnung „Gianduia-Haselnuss-Schokolade“ o.ä. unterliegt besonderen gesetzlichen Auflagen. Sich auf ein Produkt beziehen müssen, das erhalten wurde von:

- Schokolade mit einem Mindestgehalt an Kakaotrockenmasse von insgesamt 32 % und einem Gehalt an entfettetem Trockenkakao von 8 %,
- fein gemahlene Haselnüsse mit einem Anteil zwischen 20 und 40 % des Endprodukts.

Kann hinzugefügt werden:

- durch Eindampfen gewonnene Milch und/oder Milchtrockenmasse in einem solchen Anteil, dass das Endprodukt nicht mehr als 5 % Milchtrockenmasse enthält,
- Mandeln, Haselnüsse und andere Nusssorten, ganz oder in Stücken. Vorausgesetzt, dass ihr Gewicht zusammen mit dem Gewicht der gemahlenen Haselnüsse 60 % des Gesamtgewichts des Produkts nicht überschreitet.
Siehe Gesetzesdekret 178/03, Anhang I
(3) Unbeschadet der nicht verifizierbaren Hypothese einer anderen Stelle in der Zutatenliste der Komponenten, die Gianduia-Schokolade qualifizieren
(4) Die Benennung von Lebensmitteln und Zutaten, denken Sie daran, müssen stattdessen die legalen sein. Wo diese fehlt, muss sie sich auf die übliche Stückelung beziehen. Oder alternativ zum beschreibenden



Translate »