- 29/04/2019
- Geschrieben von: Marta
- Kategorien: Fragen und Antworten, Neuigkeiten
Sehr geehrter Herr Dongo,
Ich habe Chef-Creme im Supermarkt gekauft "Leicht„Von Parmalat. Die erste Frage, die sich spontan stellt, ist, warum ein in Italien hergestelltes Produkt anzeigt, wie "Melkland: Milch aus EU-Ländern". Die zweite Frage betrifft stattdessen den Namen "Leicht". Ist es richtig, eine Creme so zu bezeichnen, ist sie nicht sowieso fettig?
Vielen Dank
Rosalia
Der Anwalt Dario Dongo, promovierter europäischer Lebensmittelrechtler, antwortet
Liebe Rosalia Guten Morgen,
das betreffende Etikett Es wirft in der Tat einige nicht unerhebliche kritische Punkte auf. Zunächst einmal fehlt der Name des Gerichts.. Lesen Sie die Liste der Zutaten - darunter "modifizierte Stärke, Verdickungsmittel aus Johannisbrotmehl, Carrageen', nach 'Sahne (97%) ' - es lässt sich nämlich ausschließen, dass das Lebensmittel als „Sahne'.
Der rechtliche Name Lebensmittel 'Sahne', oder 'Milchcreme“, ist in der Tat ausschließlich Milchprodukten vorbehalten. (1) In diesem Fall muss daher eine beschreibende Bezeichnung verwendet werden, wie etwa „Gewürz basierend auf [oder 'mit'] Sahne (97%)'.
Il Anspruch ernährungsphysiologisch 'hell' o 'hell', wie in der Verordnung vorgesehenNährwert- und Gesundheitsangaben'(NHC, Reg. CE 1924/06) können unter denselben Bedingungen verwendet werden, die für die Angabe „zu einem ermäßigten Satz von [...]'. Die Voraussetzungen für die sog Anspruch vergleichend. (2) Das heißt:
a) Tenor eines oder mehrerer Nährstoffe tatsächlich reduziert werden muss. im Ausmaß von mindestens 30 % (für Makronährstoffe und/oder Brennwert) oder 10 % für Mikronährstoffe (z. B. Vitamine und Mineralstoffe) oder 25 % für Natrium oder Salz, bezogen auf den Vergleichszeitraum,
b) 'der Vergleich sie kann nur zwischen Lebensmitteln derselben Kategorie unter Berücksichtigung einer Reihe von Lebensmitteln dieser Kategorie durchgeführt werden'
c) der Unterschied 'in der Menge eines Nährstoffs und/oder im Energiewert'muss angegeben werden,
d) das Ernährungselement (sei es Nähr-/ und/oder Brennwert oder Mikronährstoff/ oder Salz/ Natrium), der die Bezeichnung „light“ rechtfertigt, muss angegeben werden. Ex. 'leicht im Fett ', oder 'leicht, x% weniger Fett'.
Il Anspruch vergleichend zu prüfen, ist aus zwei Gesichtspunkten nicht richtig:
- der Vergleich erfolgt mit einer „Kochsahne“ (deren Name wiederum fragwürdig ist, bei Anwesenheit des Zusatzstoffes „Carrageen-Stabilisator'. In jedem Fall sollte die Menge der hervorgehobenen Zutat angegeben werden). (3) Statt mit einem Produkt derselben Kategorie ('Gewürz basierend auf [oder 'mit'] Sahne (x%)'. (4)
- der Vergleich erfolgt mit dem 'Kochcreme des Küchenchefs. Was offensichtlich nicht 'l darstellen kannim Durchschnitt der meistverkauften Produkte auf dem Referenzmarkt', wie stattdessen von der Kartellbehörde (AGCM, sog. Antitrust) vorgeschrieben, (5)
Die Angabe 'Gluten-frei' schließlich sei sie falsch, da sie ein gemeinsames Merkmal der Würzmittel der fraglichen Produktkategorie sei. Daher ist in diesem Sinne ein Verstoß gegen die 'Lebensmittelinformationsverordnung'. (6)
Herzlichen Dank
Dario
Hinweis
(1) Siehe Reg.-Nr. UE 1308/13, CD'Einzelner CMO“, Artikel 78.1.c und Anhang VII, Teil III, Absatz 2.2.a.ii („Sie sind nur Milchprodukten vorbehalten:
(a) die folgenden Namen, die in allen Phasen der Vermarktung verwendet werden: (...)
ii) Milchcreme oder Sahne'). Konsolidierter Text auf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/?qid=1556483216837&uri=CELEX%3A02013R1308-20190101, das in der nächsten europäischen Legislaturperiode geprüft wird (siehe Artikel https://www.greatitalianfoodtrade.it/etichette/meat-sounding-il-parlamento-europeo-vota-contro)
(2) Siehe Reg.-Nr. CE 1924/06 und nachfolgende Änderungen, Anhang und Artikel 9
(3) 'Stabilisator'o'Verdickungsmittel'? Zu den Kriterien, die bei der Bestimmung der Funktionskategorien von Lebensmittelzusatzstoffen zu beachten sind, siehe den vorherigen Artikel https://foodagriculturerequirements.com/archivio-notizie/domande-e-risposte/amido-modificato-o-addensante-e1442-sull-etichettatura-degli-additivi-la-parola-all-avvocato-dario-dongo
(4) Zum Begriff „Lebensmittelkategorie', siehe Absatz 11.2.1 der Leitlinien 14.11.07 der Europäischen Kommission zur Anwendung der reg. CE 1924/06, am https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/labelling_nutrition_claim_reg-2006-124_guidance_en.pdf. Die Federalimentare-Richtlinien zu 'Nährwert- und Gesundheitsangaben' - die der Autor zuvor zusammen mit anderen Managern des Verbandssystems ausgearbeitet hat und die vom Gesundheitsministerium genehmigt wurden - angeben, dass die Anspruch Vergleiche können nur zwischen Lebensmitteln der gleichen Kategorie durchgeführt werden. Da sie Rohstoffe, Herstellungsverfahren und Konsummöglichkeiten teilen. Aus diesem Grund wird beispielsweise der ernährungsphysiologische Vergleich einer Mortadella mit einem Imitat aus Geflügelfleisch als nicht zulässig angesehen (V. https://foodagriculturerequirements.com/archivio-notizie/domande-e-risposte/mortadella-di-pollo-60-grassi-risponde-l-avvocato-dario-dongo)
(5) Siehe hierzu die von der AGCM im Jahr 2015 geprüften Fälle Pata und Amica Chips https://www.greatitalianfoodtrade.it/consum-attori/antitrust-rassegna-alimentare
(6) Siehe Reg.-Nr. EU 1169/11, Artikel 7.1.c






