Lebensmitteletiketten. Das Missverständnis von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren

Die Mono- und Diglyceride von Fettsäuren werden als andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßstoffe (1) eingestuft und mit dem europäischen Zulassungscode E471 gekennzeichnet. Ihrer Nennung in der Zutatenliste eines Lebensmittels muss die Funktionskategorie vorangestellt werden - das ist der Verwendungszweck, der Emulgatoren oder Verdickungsmittel sein kann (2) - und kann alternativ durch Angabe des Namens erfolgen ( Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren) oder den Identifikationscode (E471).

Weder die Zusatzstoffverordnung noch die Lebensmittelinformationsverordnung (3) sehen die Möglichkeit vor, die Art der Rohstoffe, die für die Herstellung der vorgenannten Zusatzstoffe verwendet werden, anzugeben.

Die Erwähnung von Lebensmittelzusatzstoffen auf dem Etikett der Produkte, die sie enthalten, ist in der Tat durch positive Rechtsinstrumente kodifiziert, und es wird als nicht zulässig angesehen, der Zutatenliste weitere Informationen als die vorgesehenen hinzuzufügen.

Wenn der für die Verbraucherinformation zuständige Unternehmer (4) zusätzliche Informationen über die verwendeten Zusatzstoffe bereitstellen möchte, wie z. B. das Nichtvorhandensein von Tieren oder deren Schlachtkörpern, kann er auf dem Etikett einen freiwilligen Hinweis der Art „für Vegetarier geeignet“ hinzufügen. (und / oder für Veganer) '.

Dario Dongo

(1) vgl. EU-Verordnung 1129/2011 (Anhang, Teil B, Punkt 3)
(2) vgl. EG-Verordnung 1333/2008 (Anhang I, Punkte 11 und 25)
(3) EU-Verordnung 1169/2011
(4) vgl. EU-Verordnung 1169/2011, Artikel 8



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