Pflanzliche Nitrate, welche Etiketten? Der Anwalt Dario Dongo antwortet

Guten Abend Dongo Anwalt,

Ich studiere Lebensmittelwissenschaft und -technologie. Ich hätte gerne eine Klarstellung zum Thema Kennzeichnung bezüglich der Deklaration von Nitraten, wenn beispielsweise in Pflanzenextrakten natürlich enthaltene Nitrate verwendet werden. Wie sollen sie erklärt werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Verfügbarkeit und ich wünsche Ihnen gute Arbeit. 

Mit freundlichen Grüßen 

Gianluca


Der Anwalt Dario Dongo, promovierter europäischer Lebensmittelrechtler, antwortet

Liebe Gianluca, guten Morgen, 

wie wir geschrieben haben, Auf europäischer Ebene wird das Thema noch diskutiert.

In der Tat sind dies natürliche Konservierungsstoffe die - mangels harmonisierter Gesetzgebung - in Deutschland verboten sind (da sie als nicht zugelassene Zusatzstoffe gelten) und in den anderen Mitgliedsländern geduldet werden. 

Wie im Fall von färbende Lebensmittel, muss im Namen der Lebensmittelsicherheit (die gemäß Artikel 178 der EG-Verordnung 02/14 immer und in jedem Fall gewährleistet sein muss) und der Transparenz der an die Verbraucher gerichteten Informationen Vorsicht walten.

Der Trick, der von einigen Betreibern verwendet wird, diese Stoffe auf dem Etikett als natürliche Aromen auszuweisen – mit dem Gedanken, ihre keineswegs zweitrangige Funktion, für die sie verwendet werden, zu verschleiern – erscheint nicht richtig und setzt konkreten Streitrisiken aus. 

Und es ist in jedem Fall notwendig Aufzeichnungen über die interne Rückverfolgbarkeit der Herstellungsprozesse führen. Was aber für die Allgemeinheit der Lebensmittelherstellung nicht erforderlich, kommt in diesen Fällen für die Zwecke der amtlichen öffentlichen Kontrolle der Richtigkeit der Angaben auf dem Etikett Bedeutung zu. Da es sonst schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, Nitrate pflanzlichen Ursprungs davon zu unterscheiden Nitrite in verarbeitetem Fleisch.

Il Ministerium für Gesundheit Die EU veröffentlichte 2017 ein Rundschreiben, das meiner bescheidenen Meinung nach die vernünftigste und stimmigste Lösung innerhalb des europäischen Rechtsrahmens darstellt. Es sollte daher Brüssel zur Konsensfindung vorgelegt werden. 

Der zu verfolgende Ansatz ist die genaue Angabe der verwendeten pflanzlichen Zutaten unter Angabe ihrer Art (z. B. Extrakte, Ballaststoffe, ätherische Öle) und Herkunft (z. B. Spinat, Rote Bete). Ohne also nur zu berichten 'natürliche Aromen', weder 'pflanzliche Fasern„- auf dem Etikett der Produkte, die sie enthalten. 

Wir müssen dann vermeiden in der absolutsten Art zu schreiben 'Frei von Konservierungsstoffen'(da es falsche Nachrichten wären)'ohne künstliche Konservierungsstoffe„(da in EG 1333/08 nicht zwischen synthetischen und nicht-synthetischen Zusatzstoffen unterschieden wird“) oder „ohne Nitrite'. (1) 

Wenn überhaupt, kann es erwähnt werden in Anwesenheit von 'natürliche Konservierungsstoffe“, (2) sofern keine Nitrite oder andere Stoffe verwendet werden.

Dario Dongo

Hinweis

(1) In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass Nitrite, auch wenn sie aus der natürlichen Umwandlung von pflanzlichen Nitraten stammen, die als Zutaten bei der Fleischzubereitung verwendet werden, Stoffe sind, auf die manche Personen empfindlich reagieren. Obwohl nicht in der Liste der allergenen Zutaten gemäß Anhang II der reg. EU 1169/11

(2) Obwohl – wie erwähnt – noch ein europäischer rechtlicher Bezugsrahmen fehlt, erscheint die vom Gesundheitsministerium vorgeschlagene Lösung zielführend



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